Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Mai 2016) 

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen dem Unternehmen "Waldfried für Tiere", vertreten durch Dr. Karina Raith, und dem Kunden. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

 

2. Vertrag

Mit der Unterschrift beider Parteien auf dem Auftragsformular kommt ein Vertrag zustande, welcher nachträglich nicht zu ändern ist. Der Kunde kann 2 Tage nach Vertragsschluss vom Rücktrittsrechts Gebrauch machen. Er ist dann verpflichtet den Tierkörper abzuholen und eine Verwaltungsgebühr zu begleichen. Die Transportkosten müssen in jedem Fall gezahlt werden. Falls ein Tierkörper schwerer oder leichter ist, als auf dem Vertrag angegeben, behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführbarkeit stets freibleibend.

 

3. Preise

Unsere Preise schließen Verpackung, Transport vom Lagerraum zum Wald und Bestattung mit ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist ebenfalls enthalten. Bei Rechnungsstellungen sind Zahlungen für erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

 

5. Gewährleistung, Haftung

5.1. Wir haften nicht für Schäden am Baumbestand, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Falls ein Baum durch höhere Gewalt zerstört wurde – sofern forstlich möglich – bieten wir eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes an. Uns bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.

 

5.2. Bei dem Waldfried handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende
Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet gegenüber uns als Waldbesitzer (Grundstückseigentümer) auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

 

5.3. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf der Waldfried für Tiere nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).

 

5.4. Mit Unterzeichnung des Vertrages übernimmt der Auftraggeber die persönliche Haftung für die anfallenden Kosten. Haftungen für Schäden, aus denen der Verlust des Tierkörpers entsteht, werden nicht übernommen.

 

6. Zusätzliche Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei "Waldfried für Tiere" in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten Baum angebracht wird. 
Es ist nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am Baum abzulegen oder anzubringen.

 

7. Datenschutz

7.1. Waldfried für Tiere nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen

des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personen-bezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.

2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Kreditinstitute) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungs-zwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.

8. Schlussbestimmungen
8.1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Waldfried für Tiere Pfaffenhofen a.d. Ilm.

8.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.